Veröffentlichung von Pfarrbriefen auf der eigenen Webseite

Wie sieht die rechtliche Lage hier aus bei Pfarrbriefen, Mess-Intentionen, Trauungen, Taufen ...

privat (c) pixabay.com
Datum:
Do. 13. Dez. 2018
Von:
Monika Herkens

Aus gegebenem Anlass weisen wir hier nochmals auf die Richtlinie zum Datenschutz in der Internetplattform des Bistums Aachen hin:

In der Regel stehen die Intentionen in den Pfarrbriefen der Gemeinden, die oft als pdf-Datei im Internet stehen. Andere nutzen das Gottesdienstmodul, um Gottesdienste (und Intentionen) zu veröffentlichen. Allerdings besteht rechtlich ein Unterschied zwischen Pfarrbrief und Internet.

Im Gottesdienstmodul im OpenCms des Bistum Aachen gibt es kein Feld für Intentionen zur Darstellung in der Gottesdienstliste. Dies hat rechtliche Gründe.

Werden die Intentionen im Pfarrbrief oder einer anderen kirchlichen, gedruckten Veröffentlichung aufgeführt, wird damit nur ein eingegrenzter Personenkreis (Pfarrangehörige) angesprochen und informiert.

Eine Veröffentlichung im Internet hingegen ist für jeden frei zugänglich und widerspricht damit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Zusammen mit den Intentionen werden auch personenbezogene Daten (z.B. Sechswochenamt, Brautamt, Taufe ...) übermittelt, für deren Veröffentlichung keine rechtliche Grundlage vorliegt.

Korrekt wäre nur die Angabe '15.00 Uhr Brautamt', nicht aber die Namen.

Wir möchten Sie bitten, diesen Hinweis beim Erstellen und Aktualisieren Ihrer Homepage zu beachten.

Im 1. Quartal 2019 wird in OpenCms ein Newsletter integriert, der Ihnen die Möglichkeit eröffnet, eine ausführlichere Version des Pfarrbriefes an einen eingegrenzten Nutzerkreis zu verschicken.

mehr Infos bei Pfarrbriefservice