Darf man den Ministrantenplan auf der Homepage der Pfarrei veröffentlichen? Und wie ist es mit den Anschriften von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern? Dürfen Fotos von Kindern oder Erwachsenen, die an einer Veranstaltung teilnehmen, auf der Website eingestellt werden?
Viele rechtliche Fragen können sich im Zusammenhang mit einer pfarreieigenen Homepage ergeben. Eine erste Orientierung bietet eine Arbeitshilfe, die von der Ständigen Arbeitsgruppe Datenschutz-, Meldewesen-, IT-Recht des Verbandes der Diözesen Deutschlands im Juni 2009 erstellt und von der Rechtskommission des Verbandes der Diözesen Deutschlands zur Veröffentlichung empfohlen wurde.
Die Arbeitshilfe richtet sich in erster Linie an kirchliche Einrichtungen, wie z. B. Kirchengemeinden oder kirchliche Verbände und Vereinigungen, die sich mit einer eigenen Website im Internet vorstellen wollen. Sie möchte auf die wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte hinweisen, die hierbei beachtet werden sollten, in den Bereichen: Namensrecht, Urheberrecht, Presserecht, Haftungsfragen und Datenschutz.
Die Arbeitshilfe soll weder den Rechtsrat noch die Begleitung durch die Rechtsabteilung des zuständigen Generalvikariates/Ordinariates oder durch einen Anwalt ersetzen. Vielmehr möchte sie ein Gefühl für Rechtsprobleme vermitteln, wie sie typischerweise im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb einer Website auftreten können.
Sie können die Arbeitshilfe als PDF-Dokument im Anhang an diese Nachricht herunterladen. Sie finden sie auch unter dem Navigationspunkte „Konzepte" und dort bei den „Grundlagentexten".
Elfriede Kauer
Quelle: Pfarrbriefservice / http://pfarrbriefservice.de/pbs/dcms/sites/pbs/materialien/nachrichten.html?f_action=show&f_newsitem_id=2060 / www.pfarrbriefservice.de